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Anmeldung von Hunden


Volltext

Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden.

Die ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier z. B. durch den Biss eines größeren Hundes (ab einem Gewicht von 20 kg oder ab einer Widerristhöhe von 40 cm) erheblich sein können.


Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Steuern
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
033968 82530