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Unterschriften Beglaubigung


Rechtsgrundlage(n)


Volltext

Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.


Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Beglaubigung
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
033968 82523

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Lilly Lemke
Telefon 033968 82523