Hilfe zur Gesundheit Erbringung
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
- Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
- Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.
Fristen
Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.
Zuständige Stelle(n)
Sachbereich Hilfe in besonderen Lebenslagen/Betreuungsbehörde
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
Zuständige Mitarbeiter
Sb Hilfen in besonderen Lebenslagen / Eingliederungshilfe Sachbearbeiter A-J
03876 713510
03876 713633Betreuungsbehörde@lkprignitz.de
Sb Hilfen in besonderen Lebenslagen / Eingliederungshilfe Sachbearbeiter K-Q
03876 713607
03876 713633Betreuungsbehörde@lkprignitz.de
Sb Hilfen in besonderen Lebenslagen / Eingliederungshilfe Sachbearbeiter R-Z
03876 713511
03876 713633Betreuungsbehörde@lkprignitz.de