Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren, Erlaubnis beantragen


Volltext

Wenn Sie gewerbsmäßig – also selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht – mit Tieren umgehen, benötigen Sie eine Erlaubnis
Sie müssen dafür nicht zwingend ein Gewerbe anmelden beziehungsweise angemeldet haben. 

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie:

Eine Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie:


Rechtsgrundlage(n)


Bearbeitungsdauer

Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate, Verlängerung um 2 Monate möglich


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) 


Fachlich freigegeben am

16.10.2025

Zuständigkeit

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises /der landkreisfreien Stadt


Zuständige Stelle(n)

Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz
Adresse
Bergstraße 1
19348 Perleberg

Zuständiger Mitarbeiter

Sachbearbeiter Vetereinäraufsicht und Verbraucherschutz
Telefon 03876 713-411