Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen


Volltext

Wenn Sie Inhaber eines Aufenthaltstitels „Blaue Karte EU“ sind, können Sie schon nach 21 oder 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.

Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Unterlagen verlangen.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühr: 113,00 Euro

Bemerkung:

Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.

Für die Ausstellung der Niederlassungserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

Dauer: ca. 6 bis 8 Wochen

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.

Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.


Fristen

Antragsfrist:

6 bis 8 Wochen

Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

Spätestens 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der aktuellen Blauen Karte EU sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

Geltungsdauer:

Die Niederlassungserlaubnis wird unbefristet erteilt. Lediglich der elektronische Aufenthaltstitel (eAT-Karte) wird befristet ausgestellt und muss nach dem Ende der Gültigkeit erneuert werden.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja


Weiterführende Informationen

Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
Telefon: 030 1815-1111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr.


Hinweise (Besonderheiten)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

24.06.0022

Zuständigkeit

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

Im Land Brandenburg ist dies, wenn Sie


Zuständige Stelle(n)

Sb Migration
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg

Zuständige Mitarbeiter

Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713490
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713424
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713470
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713473
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713491
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713477
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713476
Telefax 03876 713471

Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713707