Abfallgebühr Festsetzung


Volltext

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

variabel


Verfahrensablauf

Die Anmeldung erfolgt beim jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Nach einer Prüfung der Anmeldung werden die beantragten Abfallbehälter bereitgestellt. Die Abfallgebühren werden regelmäßig mittels Gebührenbescheid festgesetzt.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit für die Anmeldung bei einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bis zur Auslieferung von Abfallbehältern beträgt in der Regel wenige Werktage.


Weiterführende Informationen

Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK)


Fachlich freigegeben am

18.06.2024

Zuständigkeit


Zuständige Stelle(n)

Abfallwirtschaft
Adresse
Bergstraße 1
19348 Perleberg

Sachbereich Kreisentwicklung, ÖPNV und Abfallwirtschaft
Adresse
Bergstraße 1
19348 Perleberg