Meldung eines Kulturdenkmals (Fundmeldung) Entgegennahme


Volltext

Funde sind Sachen, Mehrheiten von Sachen, Teile oder Spuren von Sachen, von denen anzunehmen ist, dass es sich um Denkmale handelt. Deren Entdeckung ist unverzüglich der Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

13.02.2025

Zuständigkeit

Untere Denkmalschutzbehörden des Landes Brandenburg


Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Fundsachen
Adresse
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Marion Genschmer
Telefon 033968 82516