Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ehegatten oder Lebenspartner eines Deutschen


Volltext

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem:

Sie können leichter eingebürgert werden, wenn Sie mit einer Person verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammenleben, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Bedingungen für die Einbürgerung:

Zudem müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel:

Wenn Sie als sorgeberechtigter Elternteil mit einem minderjährigen Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit aus der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft in einer familiären Gemeinschaft leben, können Sie auch in folgenden Fällen die erleichterte Einbürgerung beantragen:

Sie erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI)


Fachlich freigegeben am

11.12.2024

Zuständigkeit

Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, können Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung Ihres Wohnortes, bei der Ausländerbehörde oder der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer oder den Jugendmigrationsdiensten erfahren.

Dauerhaft im Ausland lebende Personen können nur ausnahmsweise und unter anderen Voraussetzungen als bei einer Einbürgerung im Inland eingebürgert werden. Für sie ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig. Erster Ansprechpartner kann hier die örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder sonstige konsularische Stelle) sein.


Zuständige Stelle(n)

Sb Migration
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg

Zuständige Mitarbeiter

Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713490
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713424
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713470
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713473
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713491
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713477
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713476
Telefax 03876 713471

Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713707