Angelveranstaltung beantragen


Volltext

Gemeinschaftsfischen oder ähnliche Angelveranstaltungen dürfen nur mit Genehmigung der Fischereibehörde durchgeführt werden. Dazu gehören Veranstaltungen, bei denen die Fangergebnisse abschließend verglichen oder bewertet werden und deren Zeitpunkt, Ort und Dauer durch Ausschreibung, Aushang oder sonstige Bekanntmachung festgelegt sind.

Dafür müssen Sie nachweisen, dass die Veranstaltung aus einem vernünftigen Grund stattfindet und die Einhaltung von tierschutzrechtlichen Vorschriften gewährleistet ist.

Ein vernünftiger Grund ist nicht gegeben, wenn:

Eine sinnvolle Verwertung liegt auch vor, wenn das Ziel verfolgt wird, den Bestand von Fischarten, deren Vermehrung aus fischereibiologischen und ökologischen Gründen unerwünscht ist, zu regulieren (Hegemaßnahme).


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) des Landes Brandenburg, Abteilung 3, Referat 34


Fachlich freigegeben am

13.01.2025

Zuständigkeit

untere Fischereibehörde


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Untere Fischereibehörde
Postanschrift
Berliner Str. 49
19348 Perleberg

Zuständige Mitarbeiter

Sb Umwelt Untere Jagdbehörde
Telefon 03876 713359
Telefax 03876 713712

Sb Umwelt Untere Jagdbehörde
Telefon 03876 713468
Telefax 03876 713712