Bau- und Abbruchabfälle Abholung Anmeldung


Volltext

Bau- und Abbruchabfälle können an den Recyclinghöfen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abgegeben werden. Die Abfälle sind möglichst getrennt zu sammeln:

Näheres ist den Abfallentsorgungssatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu entnehmen.


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Es sind die entsprechenden Hinweise der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu beachten.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Etwaige Kosten sind den jeweiligen Abfallentsorgungs- und Gebührensatzungen zu entnehmen. Darüber hinaus können Kosten auch in gesonderten Benutzungsordnungen geregelt sein.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Referat 52


Fachlich freigegeben am

19.11.2025

Zuständigkeit

Öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger


Zuständige Stelle(n)

Sachbereich Bauordnung
Postanschrift
Berliner Str. 49
19348 Perleberg
Adresse
Bergstr. 1
19348 Perleberg