Fahrzeug-Altbatterien Entsorgung


Volltext

Starterbatterie oder auch Fahrzeugbatterie, ist eine Batterie, die speziell auf die Lieferung elektrischer Energie für den Anlasser, die Beleuchtung oder die Zündung ausgelegt ist und die bei Fahrzeugen, anderen Verkehrsmitteln oder Maschinen auch zu Zusatz- oder Backup-Zwecken eingesetzt werden kann.

Damit ist nicht die Elektrofahrzeugbatterie gemeint, die speziell auf die Lieferung elektrischer Energie für die Traktion von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen ausgelegt ist.

Starterbatterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.

Beim Kauf einer neuen Starterbatterie ist ein Pfand von 7,50 Euro zu erheben. Die Pfanderstattung erfolgt dann bei Rückgabe der Starteraltbatterie.

Vertreiber von Starterbatterien müssen für Starteraltbatterien kostenfreie Rückgabemöglichkeiten anbieten (Bsp.: Fachgeschäfte für Autoteile, Auto-Werkstätten, Baumärkte).

Dies gilt auch für den Kauf im Onlinehandel.

Auch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nehmen in der Regel Starterbatterien zurück, beispielsweise über Schadstoffmobile oder auf Wertstoffhöfen. Näheres regelt die jeweilige Abfallentsorgungssatzung.


Rechtsgrundlage(n)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Rückgabe von Starterbatterien an Händler, Vertreiber oder öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger erfolgt in der Regel kostenfrei.

Unter besonderen Voraussetzungen kann die Erstattung des Batteriepfandes erfolgen.


Hinweise (Besonderheiten)

Starterbatterien enthalten giftiges Blei, umweltschädliche Zusätze und ätzende Säure. Deshalb ist es streng untersagt, sie "wild" zu entsorgen oder einfach in den Hausmüll zu werfen: Sie sind kein Abfall, sondern enthalten wichtige Rohstoffe, die wiederverwendet werden können. Rund 99 Prozent des Materials von Gehäuse und Innenleben können wiederaufbereitet werden.

Deshalb gilt auch für Starterbatterien die Produktverantwortung der Hersteller: diese müssen die Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung organisieren.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Referat 52


Fachlich freigegeben am

18.12.2025

Zuständigkeit

Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

Händler von Starterbatterien


Zuständige Stelle(n)

Abfallwirtschaft
Adresse
Bergstraße 1
19348 Perleberg

Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (ÖRE)
Adresse
Bergstraße 1
19348 Perleberg

Sachbereich Kreisentwicklung, ÖPNV und Abfallwirtschaft
Adresse
Bergstraße 1
19348 Perleberg