Meldebescheinigung


Kurzinformationen

Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein. Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich erfolgen.


Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Beantragung:

bei schriftlicher Beantragung:


Gebühren

 


Ansprechpartner

Frau Christina Witte
Zi.: 3
Telefon (033968) 82518

Frau Diana Heinemann
Zi.: 3
Telefon (033968) 82519