Melderegister, Übermittlungssperre
Kurzinformationen
Eine Übermittlungssperre gegen Weitergabe der Einwohnermeldedaten ist nur für Personen möglich, die mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet sind.
Beschreibung
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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Absatz 2 Satz 1 BMG)
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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft (§ 42 Absatz 3 Satz 2 BMG)
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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Absatz 5 BMG)
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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (§ 50 Absatz 5 BMG)
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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Absatz 5 BMG)
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz
Notwendige Unterlagen
ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag
Kosten
keine
Ansprechpartner
Frau Christina Witte
Zi.: 3 (033968) 82518
Frau Diana Heinemann
Zi.: 3 (033968) 82519