Melderegister, Übermittlungssperre


Kurzinformationen

Eine Übermittlungssperre gegen Weitergabe der Einwohnermeldedaten ist nur für Personen möglich, die mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet sind.


Beschreibung

Aus dem Bundesmeldegesetz ergeben sich einige Widerspruchsmöglichkeiten für den Bürger.

 


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/BJNR108410013.html


Notwendige Unterlagen

ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Frau Christina Witte
Zi.: 3
Telefon (033968) 82518

Frau Diana Heinemann
Zi.: 3
Telefon (033968) 82519


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).