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Hundehaltung


Kurzinformationen

Das Blatt "Anzeige zur Erfassung von Hunden" ist von Hundehaltern im Amt Meyenburg abzugeben, wenn der Hund eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg aufweist.


Rechtsgrundlagen


Formulare

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