Hundehaltung
Kurzinformationen
Das Blatt "Anzeige zur Erfassung von Hunden" ist von Hundehaltern im Amt Meyenburg abzugeben, wenn der Hund eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg aufweist.
Rechtsgrundlagen
- Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)
- Hundehalterverordnung (HundehV)
- Brandenburgisches Naturschutzgesetzes (Bbg NatschG)
- Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)
- Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung - HundVerbrEinfVO)
- (Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde)
Formulare
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