Hausnummernvergabe, beantragen
Kurzinformationen
Für jedes Hauptgebäude auf bebauten Flurstücken vergibt das Ordnungsamt eine Hausnummer durch Bescheid, wenn hierfür ein ordnungsrechtlicher Grund besteht.
Gründe sind insbesondere
- Grundstücksteilungen
- Beseitigungen von irreführenden Hausnummern aus früheren Zeiten
- Veränderungen in der Erschließung
- Veränderungen des Haupteingangs
Hausnummern müssen beleuchtet und von der Straße gut erkennbar sein.
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB)
- (Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung von Hausnummern in der Gemeinde)
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Frau Christina Witte
Zi.: 3 (033968) 82518
Frau Diana Heinemann
Zi.: 3 (033968) 82519
Formulare
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