Hauptamt

Übernahme von Kitagebühren


Rechtsgrundlagen

Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe - Kindertagesstättengesetz- KitaG

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe


Ansprechpartner

Frau Annett Kunze
Zi.: 9
Telefon (033968) 82525


Formulare


Merkblätter

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