Gewerbe anmelden


Volltext

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:

Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden.

Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:

 

Die Anmeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:

Der Zweck der Gewerbeanmeldung ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Als Gewerbetreibende sind Sie


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Land Brandenburg:


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie eine Empfangsbescheinigung


Fristen

Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.


Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)

;

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Land Brandenburg


Fachlich freigegeben am

23.01.2026

Zuständigkeit

Zuständig sind gem. § 1 Abs. 1 der Verordnung über Zuständigkeiten im Gewerberecht (GewRZV) die örtlichen Ordnungsbehörden.


Ansprechpunkt

Die kreisfreien Städte, die zuständigen Amtsverwaltungen bzw. Verwaltungen der amtsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeinden und mitverwaltenden Gemeinden unterstützen Sie bei der Gewerbeanmeldung.

Das Verfahren kann über das Netzwerk der Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt  werden.


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
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Zuständiger Mitarbeiter

Frau Sabine Rebentisch
Telefon 033968 82522