Kraftfahrzeug Abmeldung
Volltext
Sie können Ihr Kraftfahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde abmelden,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verwerten lassen wollen.
Mit der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) wird die Zulassung des Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beendet. Häufigster Grund dafür ist der Verkauf des Fahrzeugs. Ein weiterer häufiger Grund ist die vorübergehende Nichtnutzung von Motorrädern über das Winterhalbjahr.
- Nach der Abmeldung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen.
- Die Zulassungsbehörde informiert deshalb Ihre Kfz-Versicherung und die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt, über die Abmeldung.
- Das Fahrzeug darf nach einer Abmeldung nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden.
- Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden.
- Sie können Ihr Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung ein Jahr lang reservieren lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Abmeldung über das Internet
Sie können Ihr Fahrzeug über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde auch selbst abmelden.
Voraussetzungen dafür sind
- ein Personalausweis mit elektronischer Identitätsnachweisfunktion,
- neue Stempelplaketten auf den Kennzeichen und
- eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Hinweis
Auf den neuen Stempelplaketten und der neuen Zulassungsbescheinigung sind verdeckte, aber freilegbare Sicherheitscodes aufgebracht.
Dies ist bei den Stempelplaketten an einer außen sichtbaren Druckstück-Nr. und bei der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein) an einem silbernen Aufkleber zu erkennen.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Referat LA 23
Fachlich freigegeben am
12.07.2017;12.07.2017Onlinedienste
Formulare
- Kfz-Zulassung - Antrag auf Ausfertigung eines besonderen Fahrzeugscheinheftes für Prüfungs-, Probe- und Übungsfahrten (FormularDokFormSolutions)
- Kfz-Zulassung - Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters über die Zulassung eines Fahrzeuges (FormularDokFormSolutions)
- Kfz-Zulassung - Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung bei Zuteilung eines Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichens (FormularDokFormSolutions)
- Kfz-Zulassung - Haftungserklärung seitens der GbR-Gesellschafter bei der Kfz-Zulassung auf die Firma (FormularDokFormSolutions)
- Kfz-Zulassung - SEPA-Lastschriftmandat Kfz-Steuer (FormularDokFormSolutions)
- Kfz-Zulassung - Veräußerungsanzeige mit Merkblatt zur Veräußerung (Ausfüllassistent) (FormularDokFormSolutions)
- Kfz-Zulassung - Veräußerungsanzeige mit Merkblatt zur Veräußerung (pdf-Dokument) (FormularDokFormSolutions)
- Kfz-Zulassung - Vollmacht zur An-, Um- oder Abmeldung eines Kraftfahrzeuges (FormularDokFormSolutions)
Zuständige Stelle(n)
Kfz-Zulassungsstelle
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
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Zuständige Mitarbeiter
Zulassungsstelle Sachbearbeiter Zulassungsangelegenheiten
03876 713351Zulassungsstelle Sachbearbeiter Zulassungsangelegenheiten
03876 713357Zulassungsstelle Sachbearbeiter Zulassungsangelegenheiten
03876 713365Zulassungsstelle Sachbearbeiter Zulassungsangelegenheiten
03876 713331Zulassungsstelle Sachbearbeiter Zulassungsangelegenheiten
03876 713366