Wunschkennzeichen für ein Fahrzeug beantragen
Volltext
Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel
- ein Namenskürzel,
- die Abkürzung Ihrer Firma,
- ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
- möchten Sie für Ihr Fahrzeug ein in Ihrem Landkreis wieder verfügbares „Altkennzeichen“ zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?
Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.
Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen. Eine Reservierung des Wunschkennzeichens verfällt, wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug umziehen. Setzen Sie sich vorher mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.
Achtung:
- Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
- Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.
Hinweis: Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Zuteilung von Kennzeichen)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Anlage Gebührennummer 221 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab reserviert haben, benötigen Sie für das Zulassungsverfahren die Reservierungsbestätigung.
Voraussetzungen
Sie wünschen sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Ihnen Gebühren nach Verwaltungsaufwand für
- Wunschkennzeichen: EUR 10,20
- Reservierung: EUR 2,60
Hinweis: Wenn Sie sich bei mehreren Unterscheidungszeichen in einem Verwaltungsbezirk für ein „Altkennzeichen“ entscheiden, müssen Sie erst eine Wunschkennzeichengebühr bezahlen, wenn Sie auch eine bestimmte alpha-numerische Kombination dazu wünschen.
Achtung: Ob die von Ihnen gewünschte Erkennungsnummer von der Zulassungsbehörde zugeteilt werden kann, erfordert eine zusätzliche elektronische Abfrage. Die Gebühren fallen deshalb auch dann an, wenn Ihr Wunschkennzeichen nicht verfügbar ist.
Auch bei Reservierung oder Wiederzuteilung eines bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugeteilten Kennzeichens wird die zusätzliche Gebühr erhoben.
Verfahrensablauf
Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten auch einen Onlinedienst im Internet an.
Hinweis: Wie lange Ihr Wunschkennzeichen für Sie reserviert bleibt, erfahren Sie direkt bei der zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
Ergänzung Land Brandenburg:
Zulassungsvorgänge werden direkt bearbeitet. Allerdings kann es zu Wartezeiten für einen Termin kommen.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie bei Abmeldung Ihres Fahrzeugs Ihr Kennzeichen später im gleichen Verwaltungsbezirk wieder verwenden möchten, können Sie dieses bei den meisten Zulassungsbehörden gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und auch im Zusammenhang mit der Zulassung eines anderen Fahrzeugs wieder beantragen.
Formulare/Schriftformerfordernis
Ergänzung Land Brandenburg:
Antrag kann im Zulassungsverfahren mündlich gestellt werden, im Onlineverfahren, soweit angeboten, schriftlich.
Persönliches Erscheinen oder Vertretung mit Vollmacht.
- Kfz-Zulassung - Antrag auf Ausfertigung eines besonderen Fahrzeugscheinheftes für Prüfungs-, Probe- und Übungsfahrten (FormularDokFormSolutions)
- Kfz-Zulassung - Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters über die Zulassung eines Fahrzeuges (FormularDokFormSolutions)
- Kfz-Zulassung - Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung bei Zuteilung eines Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichens (FormularDokFormSolutions)
- Kfz-Zulassung - Haftungserklärung seitens der GbR-Gesellschafter bei der Kfz-Zulassung auf die Firma (FormularDokFormSolutions)
- Kfz-Zulassung - SEPA-Lastschriftmandat Kfz-Steuer (FormularDokFormSolutions)
- Kfz-Zulassung - Veräußerungsanzeige mit Merkblatt zur Veräußerung (Ausfüllassistent) (FormularDokFormSolutions)
- Kfz-Zulassung - Veräußerungsanzeige mit Merkblatt zur Veräußerung (pdf-Dokument) (FormularDokFormSolutions)
- Kfz-Zulassung - Vollmacht zur An-, Um- oder Abmeldung eines Kraftfahrzeuges (FormularDokFormSolutions)
Fachlich freigegeben durch
Landeshauptstadt Potsdam
;Landeshauptstadt Potsdam
Fachlich freigegeben am
16.08.2021;13.11.2025Zuständigkeit
Zulassungsbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise, i.d.R. in dem Antragsteller oder die Antragstellerin seinen bzw. ihren Hauptwohnsitz hat (bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden oder Selbständigen Betriebssitz oder Sitz der Zweigstelle).
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Kfz-Zulassungsstelle
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
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Zuständige Mitarbeiter
Zulassungsstelle Sachbearbeiter Zulassungsangelegenheiten
03876 713351Zulassungsstelle Sachbearbeiter Zulassungsangelegenheiten
03876 713357Zulassungsstelle Sachbearbeiter Zulassungsangelegenheiten
03876 713365Zulassungsstelle Sachbearbeiter Zulassungsangelegenheiten
03876 713331Zulassungsstelle Sachbearbeiter Zulassungsangelegenheiten
03876 713366