Hundesteuer Festsetzung
Volltext
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Zuständige Stelle(n)
Amt Meyenburg - Steuern
Adresse
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
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Zuständiger Mitarbeiter
Frau Jacqueline Stenske
033968 82530