Wohngeld Änderungsmitteilung wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte
Volltext
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
- nicht mehr zum Haushalt gehören
- nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.
Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Voraussetzungen
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
- Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Wohngeld auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
- Der Wohngeld-Plus – Rechner auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Hinweise (Besonderheiten)
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Fachlich freigegeben am
16.06.2025Zuständigkeit
Über Ihren Erhöhungsantrag entscheidet der zuständige Landkreis bzw. die zuständige Stadt/Gemeinde.
Fachaufsichtsbehörde über die Wohngeldstellen ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg.
Onlinedienste
Formulare
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Prignitz - Wohngeld
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
Zuständige Mitarbeiter
Sb Hilfen zum Lebensunterhalt Wohngeld / F G H M
03876 713560
03876 713608Sb Hilfen zum Lebensunterhalt Wohngeld / I K L N
03876 713154
03876 713608Sb Hilfen zum Lebensunterhalt Wohngeld / J O S
03876 713540
03876 713608Sb Hilfen zum Lebensunterhalt Wohngeld / P Q
03876 713315
03876 713608Sb Hilfen zum Lebensunterhalt Wohngeld / R T U V W X Y Z
03876 713641
03876 713608Sb Hilfen zum Lebensunterhalt Wohngeld A-E
03876 713150
03876 713608