Hausmüll Entsorgung


Volltext

In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.

Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.

Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.

Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren. 


Rechtsgrundlage(n)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.


Voraussetzungen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

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Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg


Verfahrensablauf

Anmeldung beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit der jeweiligen Anzahl und Größe der Abfallsammelbehälter sowie ggf. Auswahl des Abfuhrrhythmus. Einzelheiten sind den jeweiligen Abfallentsorungssatzungen zu entnehmen.

Lieferung von Abfallsammelbehältnissen


Bearbeitungsdauer

Abhängig vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in der Regel wenige Tage; Aufstellung von Sammelbehältnissen in der Regel in 1 bis 2 Wochen


Fristen

Grundstückseigentümer/ Vermieter sowie Gewerbetreibende haben sich zeitnah nach Aufnahme der Nutzung beim jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger anzumelden (Anschlusszwang).


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

04.04.2024;19.11.2025

Zuständigkeit

Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger


Zuständige Stelle(n)

Abfallwirtschaft
Adresse
Bergstraße 1
19348 Perleberg

Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (ÖRE)
Adresse
Bergstraße 1
19348 Perleberg

Sachbereich Kreisentwicklung, ÖPNV und Abfallwirtschaft
Adresse
Bergstraße 1
19348 Perleberg