Unterhaltsvorschuss Bewilligung
Volltext
Wenn Sie alleinerziehend sind, hat Ihr Kind in der Regel Anspruch auf Unterhalt vom anderen Elternteil. Zahlt dieser den Unterhalt
- nicht
- unvollständig oder
- unregelmäßig,
können Sie einen Unterhaltsvorschuss beantragen.
Auch für Kinder mit einem verstorbenen Elternteil kann ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehen, wenn keine oder nicht ausreichende Waisenbezüge gezahlt werden.
Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Bei der Durchführung des Wechselmodells besteht somit kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben.
Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses errechnet sich aus der Höhe der jeweiligen Mindestunterhaltssätze abzüglich Kindergeldanteile und gegebenenfalls abzüglich bereits fließender Unterhaltszahlungen oder Waisenbezüge.
Es gelten derzeit folgende Beträge (Stand: 2026):
- für Kinder bis zu 5 Jahren 227,00 EUR pro Monat
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren 299,00 EUR pro Monat
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren 394,00 EUR pro Monat
Der Unterhaltsvorschuss wird immer zum Beginn eines Kalendermonats ausgezahlt und kann für 1 Monat rückwirkend beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz)
- § 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1, 2 oder 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
Zusätzlich ist je nach Einzelfall erforderlich:
- die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes
- der Personalausweis des alleinerziehenden Elternteils
- Meldebestätigung oder Melderegisterauskunft
- bei ausländischen Kindern beziehungsweise Eltern:
- Ausweis
- gültiger Nachweis über den Aufenthaltstitel
- Unterhaltstitel:
- aktuelle Unterhaltsfestlegung, Unterhaltsurkunde, Urteil, Beschluss
- bei Trennung einer Ehe:
- Scheidungsurteil, gegebenenfalls Brief vom Rechtsanwalt über den Zeitpunkt des Getrenntlebens
- bei unverheirateten Eltern:
- Vaterschaftsanerkenntung oder -feststellung
- Einkommensnachweise über:
- Kindergeld
- gegebenenfalls Halbwaisenrente
- gegebenenfalls Unterhaltszahlungen
- gegebenenfalls Bewilligungs- oder Einstellungsbescheide über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz anderer Unterhaltsvorschussstellen
- ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bei laufendem SGB II-Leistungsbezug zusätzlich ein vollständiger aktueller Bescheid des Jobcenters
- ab dem vollendeten 15. Lebensjahr zusätzlich die Schulbescheinigung beziehungsweise ab Beendigung des Schulbesuchs Einkommensnachweise.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss müssen erfüllt sein:
Wenn Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist:
- Der Kindesunterhalt wird nicht oder nur unvollständig oder unregelmäßig gezahlt beziehungsweise es werden keine oder nicht ausreichende Waisenbezüge gezahlt.
- Ihr Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
- Sie sind alleinerziehend. Sie gelten auch als alleinerziehend, wenn Sie verwitwet sind.
- Sie und das Kind müssen in einem Haushalt leben.
- Ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln.
- In Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Bezug von Unterhaltsvorschuss möglich, wenn Sie mit Ihrem Kind im Ausland leben.
Wenn Ihr Kind zwischen 12 und 17 Jahre alt ist, müssen zusätzlich folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Ihr Kind selbst erhält kein Bürgergeld.
- Durch den Unterhaltsvorschuss kann die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden.
- Sie haben ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens 600,00 EUR und erhalten gegebenenfalls ergänzendes Bürgergeld.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Antragstellung, Prüfung des Antrags, Bescheid
Fristen
Der Unterhaltsvorschuss kann für 1 Monat rückwirkend bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen zu dem Zeitpunkt bereits erfüllt waren.
Weiterführende Informationen
- Informationsbroschüre zum Unterhaltsvorschuss auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
- Informationen zum Unterhaltsvorschuss auf der Internetseite des Familienportals
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Der andere Elternteil muss den Unterhaltsvorschuss an die Unterhaltsvorschussstelle zurückzahlen, wenn er zum Zeitpunkt der Zahlung leistungsfähig ist. Falls die unterhaltspflichtige Person nicht zahlt, kann die Unterhaltsvorschussstelle die Rückzahlung einklagen und vollstrecken.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
;Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
10.03.2026;02.04.2026Onlinedienste
Formulare
- Unterhaltsvorschuss - Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) (Online-Formular)
- Unterhaltsvorschuss - Informationsblatt zur Datenschutzgrundverordnung (Online-Formular)
- Unterhaltsvorschuss - Merkblatt (Online-Formular)
Zuständige Stelle(n)
Sachbereich Kinder- und Jugenddienst
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
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Zuständige Mitarbeiter
Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum A/ Amt Meyenburg Stadt und OT Pritzwalk
03876 713298Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum A/ Amt Putlitz Berge Stadt Pritzwalk
03876 713275Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum A/ anteilig Stadt Pritzwalk
03876 713253
03391 6885102Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum A/ Gemeinde Groß Pankow und Stadt Pritzwalk
03876 713382
03876 713300Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum B/ anteilig Stadt Perleberg
03876 713253Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum B/ Gemeinde Gumtow und Stadt Perleberg
03876 713273Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum B/ Gemeinde Karstädt und Stadt Perleberg
03876 713270Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum C/ Amt Lenzen-Elbtalaue und Stadt Wittenberge
03876 713225Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum C/ Stadt Wittenberge
03876 713258Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum C/ Stadt Wittenberge
03876 713235
Sachbereich Kita und Vormundschaftswesen
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
(Haus 6)
Zuständige Mitarbeiter
Sachbearbeiter Sb Kita und Vormundschaftswesen Buchstabe A,B
03876 713186
03876 713240Sachbearbeiter Sb Kita und Vormundschaftswesen Buchstabe C,D,E,G,Z
03876 713185
03876 713240Sachbearbeiter Sb Kita und Vormundschaftswesen Buchstabe F,I
03876 713256
03876 713240Sachbearbeiter Sb Kita und Vormundschaftswesen Buchstabe H,j,U
03876 713250
03876 713240Sachbearbeiter Sb Kita und Vormundschaftswesen Buchstabe K,N
03876 713189
03876 713240Sachbearbeiter Sb Kita und Vormundschaftswesen Buchstabe L,O,R,V Buchstabe P,T,W
03876 713184
03876 713240Sachbearbeiter Sb Kita und Vormundschaftswesen BuchstabeM
03876 713180
03876 713240Sachbearbeiter Sb Kita und Vormundschaftswesen Buchstabe S
03876 713187
03876 713240