Landwirtschaftliche Pachtangelegenheiten und Grabeland


Volltext

Grabeland ist hobbygärtnerisch genutztes Land, das von Gemeinden parzellenweise und befristet zur Zwischennutzung ausgegeben wird und gegen eine verhältnismäßig geringe, jährlich zu zahlende Pacht vom Pächter genutzt und nur mit einjährigen Pflanzen bepflanzt werden darf.


Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Liegenschaften
Adresse
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
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Zuständiger Mitarbeiter

Frau Antje Hartwig
Telefon 033968 82534

Sachbereich Landwirtschaft
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
(Haus 3)
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