Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung


Volltext

Parkerleichterungen können für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen in Form eines EU-Parkausweises (blauer Parkausweis) gewährt werden.

Schwerbehinderte, die dem o.g. Personenkreis gleichgestellt sind (besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen) können Parkerleichterungen gewährt werden (orangefarbener Parkausweis).

Der Parkausweis bietet eine Vielzahl von Parksonderrechten, z. B. das kostenfreie Parken in einer Parkraumbewirtschaftungszone.

Der Parkausweis ist personengebunden und darf nur im Beisein des Berechtigten genutzt werden, egal mit welchem Fahrzeug er unterwegs ist.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen.


Bearbeitungsdauer

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.


Fristen

Die Dauerausnahmegenehmigung wird für maximal fünf Jahre erteilt. Sie kann widerrufen werden.


Formulare/Schriftformerfordernis

Genauere Informationen erhalten Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.


Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.


Hinweise (Besonderheiten)

Die Ausnahmegenehmigungen gelten für das ganze Bundesgebiet.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung


Fachlich freigegeben am

13.08.2025

Zuständigkeit

Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien bzw. großen kreisangehörigen Städte sowie die Straßenverkehrsbehörde nach § 4a Absatz 1 und Absatz 2 StGÜZV


Zuständige Stelle(n)

Ordnung
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg

Zuständige Mitarbeiter

Straßenverkehrbehörde Sachbearbeiter Allgemeine Verkehrssicherheit
Telefon 03876 713485
Straßenverkehrbehörde Sachbearbeiter Ausnahmegenehmigungen
Telefon 03876 713484
Straßenverkehrbehörde Sachbearbeiter Baustellenabsicherung
Telefon 03876 713467
Straßenverkehrbehörde Sachbearbeiter Baustellenabsicherung / Taxi und Mietwagengewerbe
Telefon 03876 713667