Wirtschaftliche Jugendhilfe


Volltext

Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist innerhalb des Jugendamtes für die Finanzierung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zuständig. Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung werden gemäß Sozialgesetzbuch VIII (Achtes Buch: Kinder- und Jugendhilfe) insbesondere folgende Hilfearten gewährt:

Weitere Leistungen, die von der wirtschaftlichen Jugendhilfe finanziell umgesetzt werden, sind Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII), Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) sowie gemeinsame Wohnformen für Mütter oder Väter und Kinder (S 19 SGB VIII)


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Sachbereich Jugend- und Sozialmanagement
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
(Haus 6)
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Zuständige Mitarbeiter

Sb Abrechnung Hilfen zur Erziehung/ Vollzeitpflege Sb Jugend- und Sozialmangenment
Telefon 03876 713437
Sb Abrechnung Hilfen zur Erziehung/ Ambulante Hilfen Sb Jugend- und Sozialmangenment
Telefon 03876 713292
Sb Abrechnung Hilfen zur Erziehung/stationäre Hilfen Sb Jugend- und Sozialmangenment
Telefon 03876 713757