Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot Genehmigung


Rechtsgrundlage(n)


Volltext

In Deutschland dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0:00 - 22:00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Das Verbot gilt nicht für:
 

Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erteilt werden.

Zuständigkeit

Zuständig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Ordnung
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg

Zuständige Mitarbeiter

Straßenverkehrbehörde Sachbearbeiter Allgemeine Verkehrssicherheit
Telefon 03876 713485
Straßenverkehrbehörde Sachbearbeiter Ausnahmegenehmigungen
Telefon 03876 713484
Straßenverkehrbehörde Sachbearbeiter Baustellenabsicherung
Telefon 03876 713467
Straßenverkehrbehörde Sachbearbeiter Baustellenabsicherung / Taxi und Mietwagengewerbe
Telefon 03876 713667