Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung


Rechtsgrundlage(n)


Volltext

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.


Zuständigkeit

Zuständig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte


Zuständige Stelle(n)

Ordnung
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg

Zuständige Mitarbeiter

Straßenverkehrbehörde Sachbearbeiter Allgemeine Verkehrssicherheit
Telefon 03876 713485
Straßenverkehrbehörde Sachbearbeiter Ausnahmegenehmigungen
Telefon 03876 713484
Straßenverkehrbehörde Sachbearbeiter Baustellenabsicherung
Telefon 03876 713467
Straßenverkehrbehörde Sachbearbeiter Baustellenabsicherung / Taxi und Mietwagengewerbe
Telefon 03876 713667