Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

31.03.2023;22.08.2025

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Land Brandenburg:

Gebühren gemäß Tarifstelle 10.10 der Brandenburgischen Baugebührenordnung.

Gebühr
EUR (VARIABEL)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

;

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg


Volltext

Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht).

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass

An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.


Zuständigkeit

Örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde

Zuständig sind die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten


Fristen


Erforderliche Unterlagen


Formulare/Schriftformerfordernis


Verfahrensablauf


Voraussetzungen


Bearbeitungsdauer

Land Brandenburg:

2 - 5 Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Bauen - Antragsverwaltung
Postanschrift
Berliner Str. 49
19348 Perleberg
Adresse
Bergstr. 1
19348 Perleberg
Array

Zuständiger Mitarbeiter

Sb Bauordnung Sekretariat
Telefon 03876 713244