Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung


Rechtsgrundlage(n)


Volltext

Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.


Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Tiefbau, Straßen
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
033968 82515