Medizinische Praxen Anmeldung


Volltext

Viele Fachkräfte des Gesundheitswesens entscheiden sich für eine eigene Praxis. Dies gilt für ärztliche Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, wie zum Beispiel bei:

Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gilt: Wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben möchten, müssen Sie dies beim zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich anzeigen.

Auch in folgenden Fällen ist eine unverzügliche Anzeige gegenüber Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt notwendig:

Haben Sie eine solche Anzeigen-Verpflichtung gegenüber anderen Stellen aufgrund anderer Rechtsvorschriften, dann brauchen Sie es dem Gesundheitsamt nicht anzeigen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

gegebenenfalls Kosten für die Ausstellung einer Bescheinigung: EUR 30,00


Verfahrensablauf

Eine Anzeige, zum Beispiel zur Anmeldung einer medizinischen Praxis, stellen Sie schriftlich:


Fristen

Anzeigefrist der Anmeldung: unverzüglich

Die Änderungen sind ebenfalls anzuzeigen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Viele Gesundheitsämter bieten Formulare an, die Sie für die Anzeige verwenden können. Wenden Sie sich dafür an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

21.09.2020

Zuständigkeit

jeweils örtlich zuständiges Gesundheitsamt (Standort der Praxis)


Zuständige Stelle(n)

Amtsärztlicher Dienst
Adresse
Bergstraße 1
19348 Perleberg
Postanschrift
Berliner Str. 49
19348 Perleberg

Zuständiger Mitarbeiter

Sb Öffentlicher Gesundheitsdienst ärztliche Assistentin
Telefon 03876 713 526