Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zum allgemeinbildenden Schulbesuch


Volltext

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzen und in Deutschland eine allgemeinbildende Schule besuchen möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch beantragen. In der Regel ist ein Schulbesuch ab der 9. Klasse möglich.

Ein Drittstaat ist ein Staat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Zum EWR gehören zusätzlich zur Europäischen Union (EU) noch Island, Liechtenstein und Norwegen.

Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des geplanten Schulbesuchs, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis setzt unter anderem voraus, dass der Schulbesuch den Hauptzweck Ihres Aufenthalts darstellt. Eine Teilzeitschulausbildung ist nicht möglich.

Sie müssen

Die Schule muss die Schülerinnen und Schüler vorbereiten auf:

Während des Schulbesuchs muss Ihr Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen in der Regel gesichert sein.

Wenn Sie bei dem Schüleraustausch das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Ihre Eltern oder Ihre Sorgeberechtigten dem Aufenthalt in Deutschland zustimmen.


Rechtsgrundlage(n)


Fristen

Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des geplanten Schulbesuchs erteilt, zum Beispiel bis zum Abschluss der Bildungsmaßnahme und Aushändigung des entsprechenden Abschlusszeugnisses.


Weiterführende Informationen


Verfahrensablauf

Zuständig im Land  Brandenburg die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt


Hinweise (Besonderheiten)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)


Fachlich freigegeben am

16.04.2025

Zuständigkeit

Zuständig im Land  Brandenburg die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Sb Migration
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
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Zuständige Mitarbeiter

Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713490
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Telefon 03876 713424
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Telefon 03876 713470
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Telefon 03876 713473
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Telefon 03876 713491
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Telefon 03876 713477
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Telefax 03876 713471

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Telefon 03876 713707