Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen


Volltext

Sie streben einen zeitlich begrenzten Aufenthalt in Deutschland an, beispielsweise zur vorübergehenden Betreuung eines schwer kranken Familienangehörigen, zur Vornahme einer drin-gend gebotenen ärztlichen Behandlung oder des Abschlusses einer Berufsausbildung. Sie halten sich in Deutschland auf und sind nicht ausreisepflichtig.

Dann kann Ihnen durch die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, solange dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen Ihre vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern.

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Sie kann auf Antrag durch die Ausländerbehörde erlaubt werden.

Ihnen gegenüber kann eine Wohnsitzauflage erlassen werden.

Sie haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Ein Familiennachzug ist ausgeschlossen.

Sie haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können nur im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis: 100 Euro

Bei Minderjährigen: 50 Euro

Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen


Verfahrensablauf

Ihre Aufenthaltserlaubnis müssen Sie in der Regel persönlich beantragen.

Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel herzustellen. Die Aufenthaltserlaubnis hat die Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.

Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens bis zur Aushändigung des Aufenthaltserlaubnis informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde


Bearbeitungsdauer

Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen).

Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.


Fristen

Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis:


Formulare/Schriftformerfordernis

Erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde

Onlineverfahren möglich: nein

Persönliches Erscheinen erforderlich: ja


Fachlich freigegeben durch

Sächsisches Staatsministerium des Innern


Fachlich freigegeben am

29.10.2020

Zuständigkeit

Örtlich zuständige Ausländerbehörde Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises


Ansprechpunkt

Örtlich zuständige Ausländerbehörde


Zuständige Stelle(n)

Sb Migration
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
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Zuständige Mitarbeiter

Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713490
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Telefon 03876 713424
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713470
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Telefon 03876 713473
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Telefax 03876 713471

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