Unterhaltsvorschuss beantragen


Volltext

Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt, muss den Unterhalt durch Geldzahlungen leisten. Das wird auch Barunterhalt genannt. 
Die Höhe dieser Geldzahlungen richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen und kann zum Beispiel vom Jugendamt oder auch von Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten ermittelt werden. Der Unterhalt richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle wird jährlich vom Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf veröffentlicht.

Idealerweise einigen Sie sich als Eltern über den Betrag, der als Unterhalt zu zahlen ist.

Der Elternteil, der den Unterhalt zahlen muss, kann die Unterhaltsverpflichtung festschreiben lassen. Die Festschreibung erfolgt in Form einer besonderen Urkunde durch die Urkundsperson im Jugendamt. Diese besondere Urkunde heißt Unterhaltsverpflichtungsurkunde. Wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird, kann auf Grundlage des Unterhaltstitels sofort eine Zwangsvollstreckung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Der Unterhaltsanspruch des Kindes wird in aller Regel in einem sogenannten dynamischen Unterhaltstitel festgelegt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Unterhalt in Form einer statischen Urkunde (gleichbleibender Festbetrag) festzusetzen.

Ihr Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf einen Unterhaltstitel. Wird kein Unterhaltstitel vorgelegt, kann das Kind einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen.

Das Gerichtsverfahren ist mit Kosten und Gebühren verbunden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine


Verfahrensablauf


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen


Fachlich freigegeben am

08.07.2024

Zuständigkeit

Beistandschaft: Jugendamt

Unterhaltsvorschuss: Träger der örtlichen Jugendhilfe


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Sachbereich Kinder- und Jugenddienst
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
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Zuständige Mitarbeiter

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum A/ Amt Meyenburg Stadt und OT Pritzwalk
Telefon 03876 713298

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum A/ Amt Putlitz Berge Stadt Pritzwalk
Telefon 03876 713275

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum A/ anteilig Stadt Pritzwalk
Telefon 03876 713253
Telefax 03391 6885102

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum A/ Gemeinde Groß Pankow und Stadt Pritzwalk
Telefon 03876 713382
Telefax 03876 713300

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum B/ anteilig Stadt Perleberg
Telefon 03876 713253

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum B/ Gemeinde Gumtow und Stadt Perleberg
Telefon 03876 713273

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum B/ Gemeinde Karstädt und Stadt Perleberg
Telefon 03876 713270

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum C/ Amt Lenzen-Elbtalaue und Stadt Wittenberge
Telefon 03876 713225

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum C/ Stadt Wittenberge
Telefon 03876 713258

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum C/ Stadt Wittenberge
Telefon 03876 713235

Sachbereich Kita und Vormundschaftswesen
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
(Haus 6)

Zuständige Mitarbeiter

Sachbearbeiter Sb Kita und Vormundschaftswesen Buchstabe A bis B
Telefon 03876 713182
Telefax 03876 713240
Sachbearbeiter Sb Kita und Vormundschaftswesen Buchstabe C bis S
Telefon 03876 713188
Telefax 03876 713240
Sachbearbeiter Sb Kita und Vormundschaftswesen Buchstabe T bis Z
Telefon 03876 713183
Telefax 03876 713240
Sachbearbeiter Sb Kita und Vormundschaftswesen C bis S
Telefon 03876 713188
Telefax 03876 713240
Sachbearbeiter Sb Kita und Vormundschaftswesen T bis Z
Telefon 03876 713183
Telefax 03876 713240