Bestellung eines weisungsbefugten Verantwortlichen zur Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes Verpflichtung


Volltext

Wenn Sie

müssen Sie der zuständigen Behörde einen weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes benennen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Darlegung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Verantwortlichen.


Voraussetzungen

Wenn Sie

haben Sie der zuständigen Behörde einen weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes zu benennen.

Im Einzelfall können auch Betreiber folgender Tierhaltungen, Einrichtungen und Betriebe zur Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen verpflichtet werden:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren an.


Bearbeitungsdauer

Keine.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz


Zuständige Stelle(n)

Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz
Adresse
Bergstraße 1
19348 Perleberg
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Zuständiger Mitarbeiter

Sachbearbeiter Vetereinäraufsicht und Verbraucherschutz
Telefon 03876 713-411