Nutzungsänderung von Denkmalen Genehmigung


Volltext

Bei Denkmalen ist ein öffentliches Interesse an dessen Erhalt in seiner ursprünglichen Form vorhanden. Somit müssen auch Nutzungsänderungen immer im Vorfeld mit der zuständigen Stelle abgestimmt bzw. von dieser genehmigt werden.

Hinweis:
Sofern eine Baugenehmigung für Ihr Vorhaben erforderlich ist, wird die Zulässigkeit einer Nutzungsänderung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Jede Maßnahme ist detailliert darzustellen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen. Dies können sein:

Hinweis: Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.


Voraussetzungen

Sie erhalten die Genehmigung in der Regel, wenn:


Zuständigkeit

Zuständig im Land Brandenburg ist die untere Denkmalschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

4 Wochen nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen


Fristen

Erlöschen der Genehmigung

(einmalige Verlängerung um bis zu 2 Jahre auf schriftlichen Antrag)


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: Antrag
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

16.06.2021

Zuständige Stelle(n)

Sachbereich Denkmalschutz
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg

Zuständiger Mitarbeiter

Sb Bildung, Denkmalschutz, Kultur Sachbearbeiter Denkmalschutz
Telefon 3876 713314
Telefax 03876 713330