Abendgymnasium Aufnahme


Volltext

Mit der Aufnahme in den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife im Zweiten Bildungsweg besteht die Möglichkeit, das Abitur (die allgemeine Hochschulreife) zu erwerben.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

In den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife kann aufgenommen werden, wer

Eine vergleichbare Tätigkeit ist insbesondere die Führung eines Familienhaushalts. Eine durch Bescheinigung der Agenturen für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann auf die erforderliche Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden. In die Vollzeitform wird nur aufgenommen, wer keiner Berufstätigkeit nachgeht.


Verfahrensablauf

Anmeldung für die Aufnahme muss in der Regel bis zum Ende des vorangegangenen Schuljahres in der Schule gestellt werden


Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Antragstellung, eine Aufnahme wird der Person vor Beginn des Schuljahres mitgeteilt


Fristen

Anmeldung für die Aufnahme muss in der Regel bis zum Ende des vorangegangenen Schuljahres in der Schule gestellt werden


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Referat 33


Fachlich freigegeben am

21.06.2021

Zuständigkeit

Jeweilige Schule


Zuständige Stelle(n)

Kreisvolkshochschule (KVHS)
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg

Zuständige Mitarbeiter

Sb Bildung, Denkmalschutz, Kultur Kreisvolkshochschule
Telefon 03876 713784
Telefax 03876 713132

Sb Bildung, Denkmalschutz, Kultur Kreisvolkshochschule
Telefon 03876 713126
Telefax 03876 713132

Sb Bildung, Denkmalschutz, Kultur Kreisvolkshochschule
Telefon 03876 713754
Telefax 03876 713132

Sb Bildung, Denkmalschutz, Kultur Kreisvolkshochschule
Telefon 03876 713753
Telefax 03876 713132