Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und verfolgen.


Volltext

Lebt der unterhaltspflichtige Elternteil im Ausland, dann muss der Unterhalt im Ausland geltend gemacht werden.

Unterhalt bei einer im Ausland lebenden Person einzufordern ist mit verschiedenen Problematiken verbunden, unter anderem muss geklärt werden wie sich die dortigen Einkommensverhältnisse und Lebenskosten auf die Höhe des Unterhaltes auswirken. Des Weiteren haben deutsche Gerichte im Ausland keine Weisungsbefugnis.

Es gibt internationale Übereinkommen, die internationale Unterhaltsangelegenheiten vereinfachen sollen. Zuständig sind in nahezu allen Ländern zentrale Behörden. In Deutschland ist dies das Bundesamt für Justiz.
Die Antragstellung aber erfolgt über das für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Amtsgericht am Sitz eines Oberlandesgerichts. Das Amtsgericht informiert und berät, welche Möglichkeiten zur Beitreibung von Unterhalt im Ausland bestehen und welche Unterlagen hierfür erforderlich sind. Nachdem der Antrag vollständig beim Amtsgericht eingereicht wurde, leitet es diesen nach einer Prüfung an das Bundesamt für Justiz weiter. Das Bundesamt für Justiz wird als zentrale Behörde nach dem AUG tätig. Es korrespondiert während des gesamten Verfahrens mit den zuständigen Stellen im Ausland.

Die Antragstellung erfolgt über ein Formblatt, welches Sie über das Amtsgericht erhalten und welchem alle notwendigen Unterlagen beigelegt werden, aus denen sich Ihr Anspruch auf Unterhalt ableiten lässt. Für Kindesunterhalt benötigen Sie insbesondere die Geburtsurkunde Ihres Kindes sowie den Unterhaltstitel in vollstreckbarer Ausfertigung. Das Amtsgericht leitet Ihr Anliegen dann an das Bundesamt für Justiz weiter. Von dort geht der Antrag zur Vollstreckung des Unterhalts an die jeweilige zentrale Behörde des ausländischen Staates.

Generell gilt aber: Sie können die Beistandschaft ansprechen und bitten, den Unterhalt gegen den im Ausland lebenden Elternteil geltend zu machen. Nach § 1712 Abs. 1 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (kurz: BGB) gehört die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zu den Aufgaben des Jugendamts als Beistand. Dabei handelt der Beistand als gesetzlicher Vertreter des unterhaltsberechtigten Kindes und ist somit befugt, die im Rahmen der grenzüberschreitenden Unterhaltsrealisierung vorgesehenen Antragsformulare auszufüllen und beim Vorprüfungsgericht einzureichen.
Das Jugendamt kann auch tätig werden, wenn es Unterhaltsvorschuss gezahlt hat und den Unterhaltsschuldner im Ausland in Regress nehmen möchte.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Das Bundesamt für Justiz und die ausländischen Empfangs- und Übermittlungsstellen/Zentralen Behörden arbeiten für die Antragsteller grundsätzlich kostenfrei.

Es können Kosten für die Übersetzung von Unterlagen anfallen, es entstehen jedoch keine Kosten gegenüber staatlichen Stellen.


Verfahrensablauf

Terminvereinbarung mit dem Amt für Soziale Dienste -Jugendamt-, Fachdienst Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige.


Bearbeitungsdauer


Fristen

Das Kind muss noch minderjährig sein.


Formulare/Schriftformerfordernis

Ja


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport


Fachlich freigegeben am

30.09.2020

Zuständigkeit

Amtsgericht

Jugendamt bei Beistandschaft

Bundesamt für Justiz


Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Perleberg
Adresse
Lindenstr. 12
19348 Perleberg
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Bundesamt für Justiz
Adresse
Adenauerallee 99 - 103
53113 Bonn, Stadt
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Sachbereich Kinder- und Jugenddienst
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
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Zuständige Mitarbeiter

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum A/ Amt Meyenburg Stadt und OT Pritzwalk
Telefon 03876 713298

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum A/ Amt Putlitz Berge Stadt Pritzwalk
Telefon 03876 713275

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum A/ anteilig Stadt Pritzwalk
Telefon 03876 713253
Telefax 03391 6885102

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum A/ Gemeinde Groß Pankow und Stadt Pritzwalk
Telefon 03876 713382
Telefax 03876 713300

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum B/ anteilig Stadt Perleberg
Telefon 03876 713253

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum B/ Gemeinde Gumtow und Stadt Perleberg
Telefon 03876 713273

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum B/ Gemeinde Karstädt und Stadt Perleberg
Telefon 03876 713270

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum C/ Amt Lenzen-Elbtalaue und Stadt Wittenberge
Telefon 03876 713225

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum C/ Stadt Wittenberge
Telefon 03876 713258

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum C/ Stadt Wittenberge
Telefon 03876 713235

Sachbereich Kita und Vormundschaftswesen
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
(Haus 6)

Zuständige Mitarbeiter

Sachbearbeiter Sb Kita und Vormundschaftswesen Buchstabe A und B
Telefon 03876 713188
Telefax 03876 713240
Sachbearbeiter Sb Kita und Vormundschaftswesen Buchstabe C bis L,O
Telefon 03876 713182
Telefax 03876 713240
Sachbearbeiter Sb Kita und Vormundschaftswesen Buchstabe M ,N,Q bis Z
Telefon 03876 713183
Telefax 03876 713240
Sachbearbeiter Sb Kita und Vormundschaftswesen Buchstabe P
Telefon 03876 713256
Telefax 03876 713240