Untersuchungsberechtigungsschein beantragen


Volltext

Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).

Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung (Minijob bis max. 450,00 € monatlich) beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

Die Erstuntersuchung gemäß § 32 JArbSchG ist in Brandenburg eine Pflichtaufgabe der Gesundheitsämter, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst. Sie ist im Rahmen der Schulentlassungsuntersuchungen durchzuführen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Erstuntersuchung gemäß § 32 JArbSchG ist in Brandenburg eine Pflichtaufgabe der Gesundheitsämter, Kinder- und Jugendärzt-licher Dienst. Sie ist im Rahmen der Schulentlassungsuntersuchun-gen durchzuführen.

Nach der Untersuchung erhalten die untersuchten Jugendlichen eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.


Fristen

Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.

Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Ein Antrag ist in Brandenburg nicht erforderlich, da im Rahmen  der Schulabgangsuntersuchung die Erstuntersuchung nach § 32 JArbSchG erfolgt.


Weiterführende Informationen

Runderlass zur „Durchführung der ärztlichen Untersuchungen nach dem Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend“ vom 17. November 1992 (ABl./92, [Nr. 101], S.2308)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

23.07.2021

Zuständigkeit

Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte


Zuständige Stelle(n)

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Adresse
Bergstraße 1
19348 Perleberg
Postanschrift
Berliner Str. 49
19348 Perleberg
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Zuständige Mitarbeiter

Sb Öffentlicher Gesundheitsdienst Sozialmedizinische Assistentin Bereich Pritzwalk
Telefon 03395 300611 / 612

Sb Öffentlicher Gesundheitsdienst Sozialmedizinische Assistentin Bereich Wittenberge/Perleberg
Telefon 03877 405059

Sachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg