Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
Volltext
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Erforderliche Unterlagen
- Ggf. ausgefüllte Antragsformulare
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
- evtl. ausländische Fahrzeugpapiere, sonst Kaufvertrag bzw. Importbescheinigung
- CoC-Papiere (inkl. Schadstoffklasse / Emissionsschlüssel) oder wenn nicht vorhanden: Gutachten gem.§13 EG-FGV bzw. Gutachten gem. § 21 StVZO
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
- ggf. z.B. zusätzliche Nachweise über:
- Name und Anschrift des Antragstellers sowie das für ihn nach § 21 der Abgabenordnung zuständige Finanzamt
- Namen und Anschrift des Lieferers
- Tag der ersten Inbetriebnahme
- Kilometerstand am Tag der Lieferung
- Fahrzeugart, Fahrzeughersteller (Marke), Fahrzeugtyp und Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- Verwendungszweck
- bei Vertretung durch einen Dritten: Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
- bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Fahrzeuge, deren Erstzulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder deren bisherige Laufleistung weniger als 6.000 km beträgt, gelten gemäß § 1b UStG als Neufahrzeuge.
Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Einzelfall.
Fachlich freigegeben am
07.12.2020Zuständigkeit
Zulassungsstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.
Onlinedienste
Formulare
- Kfz-Zulassung - Antrag auf Ausfertigung eines besonderen Fahrzeugscheinheftes für Prüfungs-, Probe- und Übungsfahrten (FormularDokFormSolutions)
- Kfz-Zulassung - Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters über die Zulassung eines Fahrzeuges (FormularDokFormSolutions)
- Kfz-Zulassung - Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung bei Zuteilung eines Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichens (FormularDokFormSolutions)
- Kfz-Zulassung - Haftungserklärung seitens der GbR-Gesellschafter bei der Kfz-Zulassung auf die Firma (FormularDokFormSolutions)
- Kfz-Zulassung - SEPA-Lastschriftmandat Kfz-Steuer (FormularDokFormSolutions)
- Kfz-Zulassung - Veräußerungsanzeige mit Merkblatt zur Veräußerung (Ausfüllassistent) (FormularDokFormSolutions)
- Kfz-Zulassung - Veräußerungsanzeige mit Merkblatt zur Veräußerung (pdf-Dokument) (FormularDokFormSolutions)
- Kfz-Zulassung - Vollmacht zur An-, Um- oder Abmeldung eines Kraftfahrzeuges (FormularDokFormSolutions)
Zuständige Stelle(n)
Kfz-Zulassungsstelle
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
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Zuständige Mitarbeiter
Zulassungsstelle Sachbearbeiter Zulassungsangelegenheiten
03876 713351Zulassungsstelle Sachbearbeiter Zulassungsangelegenheiten
03876 713357Zulassungsstelle Sachbearbeiter Zulassungsangelegenheiten
03876 713365Zulassungsstelle Sachbearbeiter Zulassungsangelegenheiten
03876 713331Zulassungsstelle Sachbearbeiter Zulassungsangelegenheiten
03876 713366