Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ein Studium abge-schlossen haben oder als Wissenschaftler oder Forscher tätig sind, beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

31.10.2025

Gebühr

Gebühr
100 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Gebühr befreit werden oder Sie zahlen eine ermäßigte Gebühr.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Volltext

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und sich in Deutschland selbstständig machen wollen, können Sie unter erleichterten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Voraussetzung ist, dass Sie:

Die Bedingungen sind erleichtert, weil einige Voraussetzungen weniger streng beurteilt werden, zum Beispiel:

Ihre geplante selbstständige Tätigkeit muss im Zusammenhang mit Ihren Kenntnissen stehen, die Sie im Studium erworben haben, oder mit Ihrer Tätigkeit in der Wissenschaft oder Forschung.

Wenn Sie älter als 45 Jahre sind, müssen Sie über eine angemessene Altersvorsorge verfügen.

Zu Drittstaaten zählen im Aufenthaltsrecht alle Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.


Zuständigkeit

Zuständig ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.


Zuständige Stelle(n)

Sb Migration
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
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Zuständige Mitarbeiter

Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713490
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713424
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713470
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713473
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713491
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713477
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713476
Telefax 03876 713471

Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
Telefon 03876 713707