Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen


Volltext

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Land Brandenburg:

Für eine Ausstellung außerhalb eines Zulassungsverfahrens:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Land Brandeburg:

11,10 € für eine Ausstellung der ZB I außerhalb des Zulassungsverfahrens.


Bearbeitungsdauer

Land Brandenburg:

Zulassungsvorgänge werden direkt bearbeitet. Allerdings kann es zu Wartezeiten für einen Termin kommen.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Fachlich freigegeben am

20.10.2025

Zuständigkeit

Zulassungsbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise, i.d.R. in dem Antragstellende ihren Hauptwohnsitz haben (bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden oder Selbständigen Betriebssitz oder Sitz der Zweigstelle).


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Kfz-Zulassungsstelle
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
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Zuständige Mitarbeiter

Zulassungsstelle Sachbearbeiter Zulassungsangelegenheiten
Telefon 03876 713351
Zulassungsstelle Sachbearbeiter Zulassungsangelegenheiten
Telefon 03876 713357
Zulassungsstelle Sachbearbeiter Zulassungsangelegenheiten
Telefon 03876 713365
Zulassungsstelle Sachbearbeiter Zulassungsangelegenheiten
Telefon 03876 713331
Zulassungsstelle Sachbearbeiter Zulassungsangelegenheiten
Telefon 03876 713366