Zweigniederlassung für Prüfsachverständige


Volltext

Die Errichtung einer Zweigniederlassung als Prüfsachverständiger oder Prüfsachverständige in der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind die für die Genehmigung erforderlichen Nachweise beizugeben, insbesondere sind Angaben:

1. zur Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit in der Zweigniederlassung

2. zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen

3. sowie zur Sicherstellung der Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung zu machen.


Voraussetzungen

Wenn Sie eine Zweigniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.

Hierzu zählen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühren nach Tarifstelle 7.4.4 der Brandenburgischen Baugebührenordnung – 50€


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweigniederlassung des oder der Sachverständigen erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Werktagen.


Fristen

Keine


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg


Fachlich freigegeben am

25.07.2022

Zuständigkeit

Brandenburgische Ingenieurkammer K. d. ö. R.


Zuständige Stelle(n)

Brandenburgische Ingenieurkammer
Adresse
Schlaatzweg 1
14473 Potsdam
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