Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

21.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Volltext

Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die zusammen mit der Fernsteuerung ein so genanntes "Unbemanntes Luftfahrzeugsystem" -  "Unmanned Aircraft System" (UAS) - bilden. Sie sind vielseitig einsetzbar. Folgende Aktivitäten sind   mithilfe von Drohnen zum Beispiel möglich:

Wenn Sie eine Drohne verwenden, wollen Sie unter Umständen auch geografische Gebiete überfliegen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. Ein geografisches (UAS-) Gebiet ist ein gemäß Luftverkehrs-Ordnung festgelegter Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb erlaubt, einschränkt oder ausschließt. Damit sollen Risiken vermieden werden für folgende Bereiche:

Bundesweit geltende geografische (UAS-) Gebiete sind zum Beispiel folgende:

In folgenden Fällen ist eine Erlaubnis zum Beispiel notwendig:

Besteht dafür ein berechtigtes Interesse, können Sie eine Genehmigung zum Fliegen in geografischen (UAS-) Gebieten bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde einholen.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Formulare/Schriftformerfordernis

Land Brandenburg:

- Onlineverfahren noch nicht möglich

- Antrag muss vollständig schriftlich, per E-Mail (uas@lbv.brandenburg.de) oder per Fax eingehen

- kein persönliches Erscheinen nötig


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Land Brandenburg:

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Die Kostenhöhe richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand zum Einflug in das geografische Gebiet.


Bearbeitungsdauer

Land Brandenburg:


Zuständigkeit

Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), Abteilung 4: Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB)


Hinweise (Besonderheiten)

Welche Landesluftfahrtbehörde für die Genehmigung zum Einflug in geografische Gebiete zuständig ist, richtet sich nach dem Flugort der Drohne und nicht etwa nach Ihrem Firmen- oder Wohnsitz.


Erforderliche Unterlagen

Land Brandenburg:

Der Antrag auf Erteilung einer Einzelgenehmigung besteht aus folgenden Unterlagen:

Die Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg hat zudem das Recht unter anderem folgende Nachweise und Informationen einzufordern:

- Nachweise über Sicherungsmaßnahmen zur Einhaltung der Abstände zu unbeteiligten Personen.


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Adresse
Mittelstr. 5/5a
12529 Schönefeld
Array