Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft durch das Jugendamt erhalten


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

14.11.2022;02.04.2026

Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)

Durch Gerichtsverfahren, die im Rahmen einer Beistandschaft geführt werden, können in Einzelfällen Kosten entstehen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

;

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg


Fristen

Es gibt keine Frist.


Formulare/Schriftformerfordernis

Land Brandenburg:

Antragsformulare sind bei den örtlichen Jugendämtern erhältlich


Volltext

Wenn Sie ein Kind bekommen und nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind, wird der Vater nicht automatisch zum rechtlichen Vater des Kindes. In diesem Fall muss er die Vaterschaft freiwillig anerkennen.

Wenn der Vater die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt oder unklar ist, wer der Vater ist, kann die Vaterschaft auch vor Gericht festgestellt werden. Dazu können Sie sich beim Jugendamt beraten lassen. Das Jugendamt unterstützt Sie auch bei der Feststellung der Vaterschaft.

Mit einer festgestellten Vaterschaft können Sie weitere Dinge klären:

Beistandschaft

Sie können für die Feststellung der Vaterschaft eine Beistandschaft beantragen. Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Das Jugendamt kann das Kind dann in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten.

Es kann zum Beispiel

Die Beistandschaft können Sie bereits vor der Geburt des Kindes beantragen, wenn Sie nicht verheiratet sind und keine gemeinsamen Sorgeerklärungen abgegeben haben. Nach der Geburt können Sie die Beistandschaft jederzeit beantragen, bis das Kind volljährig ist. Ihr Sorgerecht wird davon nicht eingeschränkt.

Beistandschaft beenden

Die Beistandschaft können Sie jederzeit durch eine schriftliche Er-klärung beenden. Sie endet automatisch, wenn das Kind volljährig wird. Es kann sich dann bis zum 21. Geburtstag selbst vom Jugendamt beraten und unterstützen lassen.


Zuständigkeit

örtliches Jugendamt

Jeweils örtlich zuständiges Jugendamt


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Sachbereich Kinder- und Jugenddienst
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
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Zuständige Mitarbeiter

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum A/ Amt Meyenburg Stadt und OT Pritzwalk
Telefon 03876 713298

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum A/ Amt Putlitz Berge Stadt Pritzwalk
Telefon 03876 713275

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum A/ anteilig Stadt Pritzwalk
Telefon 03876 713253
Telefax 03391 6885102

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum A/ Gemeinde Groß Pankow und Stadt Pritzwalk
Telefon 03876 713382
Telefax 03876 713300

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum B/ anteilig Stadt Perleberg
Telefon 03876 713253

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum B/ Gemeinde Gumtow und Stadt Perleberg
Telefon 03876 713273

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum B/ Gemeinde Karstädt und Stadt Perleberg
Telefon 03876 713270

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum C/ Amt Lenzen-Elbtalaue und Stadt Wittenberge
Telefon 03876 713225

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum C/ Stadt Wittenberge
Telefon 03876 713258

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum C/ Stadt Wittenberge
Telefon 03876 713235