Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen
Rechtsgrundlage(n)
- § 16f Absatz 2 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- § 8 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- § 5 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz (- AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis - Antrag auf Erteilung / Verlängerung (pdf-Dokument) (FormularDokFormSolutions)
- Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsanzeige für EU-/EWR-Bürger (pdf-Dokument) (FormularDokFormSolutions)
Weiterführende Informationen
- Portal der Bundesregierung zu Sprachkursen in Deutschland
- Informationen über Visa zum Spracherwerb
- Informationen des pädagogischen Austauschdienstes (PAD) der Kultusministerkonferenz
- Informationen für deutsche Gastfamilien
- Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland auf dem Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung
- Information for international skilled workers on the German government's "Make it in Germany" portal
Fachlich freigegeben am
15.08.2025Zuständigkeit
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Zuständig im Land Brandenburg ist, wenn Sie
- in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: die Kreisverwaltung,
- in einer kreisfreien Stadt wohnen: die Stadtverwaltung.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung möglich.
Gebühr
96 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten
Gebühr
48 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten für minderjährige Antragstellende
Gebühr
93 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten
Gebühr
46.5 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten für minderjährige Antragstellende
Volltext
Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke eines Schulbesuchs in Deutschland erhalten haben, müssen Sie diese rechtzeitig vor dem Ablauf verlängern lassen.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung erfüllen. Insbesondere müssen Sie Ihren Lebensunterhalt in der Regel ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern können und ausreichend krankenversichert sein.
Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen höchstens für die weitere Zeit des Schulbesuchs erteilt.
Wenn Sie minderjährig sind, müssen Ihre Eltern oder Ihre Sorgeberechtigten dem Verlängerungsantrag zustimmen.
Sie dürfen, während Sie die Aufenthaltserlaubnis besitzen, nicht nebenbei arbeiten.
Hinweise (Besonderheiten)
- Während des Aufenthalts zum Schulbesuch erhalten Sie in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck nur, wenn Sie einen gesetzlichen Anspruch haben, beispielsweise wegen Familiennachzug oder Studium. Das gilt auch für die Zeit nach Ihrem Schulbesuch.
Zuständige Stelle(n)
Sb Migration
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
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Zuständige Mitarbeiter
Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
03876 713490Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
03876 713424Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
03876 713470Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
03876 713473Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
03876 713491Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
03876 713477Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
03876 713476
03876 713471Sb Migration SB Ausländer- und Asylangelegenheiten
03876 713707