Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen


Volltext

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:

Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu können zum Beispiel folgende Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:

Die Leistungen sind individuell ausgestaltet.

Sie erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, sofern Sie die erforderliche Leistung nicht von anderen Sozialleistungs- oder Rehabilitationsträgern, zum Beispiel der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger, der Agentur für Arbeit, dem Unfallversicherungsträger, erhalten.

Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Die Bundesländer legen fest, wer Träger der Eingliederungshilfe ist.

Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe müssen Sie grundsätzlich einen Beitrag aus Ihrem Einkommen sowie aus Ihrem Vermögen, sofern es eine festgesetzte Grenze überschreitet, zahlen. Relevant ist dabei das Einkommen und Vermögen des leistungsbeziehenden Menschen mit Behinderungen sowie bei minderjährigen Leistungsberechtigten der Eltern. Einige Leistungen sind beteiligungsfrei, zum Beispiel heilpädagogische Leistungen, Hilfen zur Schulbildung und Leistungen zur Sozialen Teilhabe für noch nicht eingeschulte leistungsberechtigte Personen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn

Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als Bevollmächtigte oder Sorgeberechtigte vertreten.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Sie können Eingliederungshilfe bei dem für Sie zuständigen Träger beantragen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer für Sie zuständig ist, können Sie bei einem beliebigen Träger einen Antrag stellen. Dieser ist dazu verpflichtet, den Antrag an den zuständigen Träger weiterzuleiten.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Träger der Eingliederungshilfe, der Ihnen zur Verfahrensdauer genauere Auskunft geben kann.

Die Behörde, bei der Sie Ihren Antrag gestellt haben, muss aber innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für Ihren Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie Ihren Antrag unverzüglich an die zuständige Stelle weiter. Sie werden über die Weiterleitung informiert.

Leitet die Behörde Ihren Antrag nicht weiter, muss sie Ihren Bedarf an Unterstützung so schnell wie möglich feststellen und erbringen.

Ist für die Feststellung Ihres Bedarfs ein Gutachten notwendig, muss die Behörde innerhalb von 2 Wochen entscheiden, sobald das Gutachten bei der Behörde vorliegt.

Muss die Behörde kein Gutachten einholen, entscheidet sie innerhalb von 3 Wochen, nachdem Ihr Antrag eingegangen ist.


Fristen

Konnte die Behörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen und sind Ihnen dadurch für eine selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, muss die Behörde Ihnen diese Kosten erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Das Gleiche gilt, wenn die Behörde eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

16.12.2024

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei den Trägern der Eingliederungshilfe.

Zuständig für Eingliederungshilfe-Leistungen an Kinder und Jugendliche mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung: der örtliche Träger der Eingliederungshilfe. Das gilt auch, wenn eine volljährige Person noch eine allgemeinbildende Schule oder eine Tagesbildungsstätte besucht.
 

Die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe sind die Landkreise und kreisfreien Städte.

Grundsätzlich ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, in dem/der Ihr Wohnsitz liegt.

Landkreise und kreisfreie Städte


Zuständige Stelle(n)

Sachbereich Hilfe in besonderen Lebenslagen/Betreuungsbehörde
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg

Zuständige Mitarbeiter

Sb Hilfen zum Lebensunterhalt SB BAföG / Unterkunft+Verpflegung Azubis / Ausbilderin Buchstabe M-Z
Telefon 03876 713746
Telefax 03876 713132

Sb Hilfen zum Lebensunterhalt SB BAföG / Unterkunft+Verpflegung Azubis Buchstabe A-L
Telefon 03876 713742
Telefax 03876 713132

Sb Bildung, Denkmalschutz, Kultur Schulverwaltung
Telefon 03876 713531
Telefax 03876 713132

Sachbereich Kinder- und Jugenddienst
Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
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Zuständige Mitarbeiter

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum A/ Amt Meyenburg Stadt und OT Pritzwalk
Telefon 03876 713298

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum A/ Amt Putlitz Berge Stadt Pritzwalk
Telefon 03876 713275

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum A/ anteilig Stadt Pritzwalk
Telefon 03876 713253
Telefax 03391 6885102

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum A/ Gemeinde Groß Pankow und Stadt Pritzwalk
Telefon 03876 713382
Telefax 03876 713300

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum B/ anteilig Stadt Perleberg
Telefon 03876 713253

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum B/ Gemeinde Gumtow und Stadt Perleberg
Telefon 03876 713273

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum B/ Gemeinde Karstädt und Stadt Perleberg
Telefon 03876 713270

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum B/ Stadt Perleberg und OT von Perleberg
Telefon 03876 713254
Telefax 03391 6885102

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum B/ Stadt Perleberg und OT von Plattenburg
Telefon 03876 713441

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum C/ Amt Bad Wilsnack-Weisen und Stadt Wittenberge
Telefon 03876 713125

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum C/ Amt Lenzen-Elbtalaue und Stadt Wittenberge
Telefon 03876 713225

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum C/ Stadt Wittenberge
Telefon 03876 713258

Sb Kinder- und Jugenddienst Sozialraum C/ Stadt Wittenberge
Telefon 03876 713235