SEPA-Lastschriftmandat (kommunal) erteilen


Volltext

Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden. Sie ersparen sich dadurch erneute Zahlungsaufträge. Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.


Voraussetzungen

Sie müssen regelmäßig oder einmalig Geld an eine andere Stelle zahlen.
Die zuständige Stelle bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.


Fristen


Fachlich freigegeben durch

Gemeinde Zeuthen, Gemeinde Michendorf


Fachlich freigegeben am

09.02.2023

Zuständige Stelle(n)

Amt Meyenburg - Kasse
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
033968 82535

Zuständige Mitarbeiter

Frau Verona Greve
Telefon 033968 82535

Frau Caroline Hinze
Telefon 033968 82533

Amt Meyenburg - Vollstreckung
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg
033968 82532

Zuständige Mitarbeiter

Frau Caroline Hinze
Telefon 033968 82533

Frau Yvonne Kentzler
Telefon 033968 82532