Beginn der Bauausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben anzeigen
Volltext
Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie der unteren Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher in Textform mitteilen, wann Sie mit Ihrem genehmigungsbedürftigen oder genehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben beginnen möchten.
Wenn Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei ist, ist diese Mitteilung nicht notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Anzeige, Formular Baubeginnanzeige
- Prüfberichte oder Bescheinigungen über die Prüfung der bautechnischen Nachweise
- ggf. nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen
Voraussetzungen
Mit der Ausführung Ihres genehmigungsbedürftigen bzw. genehmigungsfrei gestellten Bauvorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die (Teil-) Baugenehmigung vorliegt.
Spätestens mit der Baubeginnanzeige müssen Sie die erforderlichen bautechnischen Nachweise einreichen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Zeigen Sie der Bauaufsichtsbehörde den geplanten Baubeginn mindestens 1 Woche zuvor in Textform an.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft dann, ob die Voraussetzungen für einen Beginn des Bauvorhabens gegeben sind. Eine Rückmeldung der Behörde ist nicht notwendig.
Fristen
Anzeigefrist: mindestens eine Woche vor dem geplanten Beginn der Bauarbeiten
Formulare/Schriftformerfordernis
- https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/bauen/index
- Bauen online- digitaler Bauntrag (Online-Formular)
- Bauen online - virtuelles Bauamt (Online-Formular)
- Bauformulare des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (Online-Formular)
- Bauformulare des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (Online-Formular)
Weiterführende Informationen
Wird die Baubeginnanzeige nicht oder nicht fristgerecht erstattet, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Fachlich freigegeben am
17.02.2023Zuständigkeit
Örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde
Zuständige Stelle(n)
Bauen - Antragsverwaltung
Postanschrift
Berliner Str. 49
19348 Perleberg
Adresse
Bergstr. 1
19348 Perleberg
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Zuständiger Mitarbeiter
Sb Bauordnung Sekretariat
03876 713244
Sachbereich Bauordnung
Postanschrift
Berliner Str. 49
19348 Perleberg
Adresse
Bergstr. 1
19348 Perleberg
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